Der Ablehnungsbescheid ist da

Die Bagger auf dem RAW-Gelände sind aktiv und reißen bis Ende Februar Küche, Kantine und die dazugehörigen Nebengebäude ab.

Aber auch wir bleiben aktiv. Seit dem 1. Februar liegt der Ablehnungsbescheid der Stadt gegen das Bürgerbegehren in Schriftform vor. Unsere Meinung ist immer noch, dass unser Bürgerbegehren zulässig war. Deswegen können und werden wir nun gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Weiterlesen

Wie geht es weiter?

Liebe Zwickauerinnen und Zwickauer,

Noch liegt uns kein Ablehnungsbescheid der Stadt zu unserem Bürgerbegehren vor. Wir empfehlen Euch dennoch den gesamten Text.

Gehen wir davon aus, dass dieser Bescheid spätestens am 30.01.2014 vormittags, kurz vor der nächsten Stadtratssitzung, bei uns eingeht, um zumindest unangenehme Nachfragen direkt auszuschliessen. Gehen wir weiterhin davon aus, dass wir bereits Weiterlesen

Beiträge von Zwickau TV

Youtube: Kein Frohes Fest für Bürgerinitiative (23.12.13)
Youtube: Großgefängnis 10 000 Unterschriften waren vergebens (10.12.2013)

Mitschnitte des Bürgerforums vom 21.11.13:
Youtube: Einwohnerversammlung zum geplanten Neubau einer Justizvollzugsanstalt Teil 1
Youtube: Einwohnerversammlung zum geplanten Neubau einer Justizvollzugsanstalt Teil 2
Youtube: Einwohnerversammlung zum geplanten Neubau einer Justizvollzugsanstalt Teil 3

Frohe Weihnachten

Die Bürgeinitiative wünscht Frohe Weihnachten„Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf der Suche nach dem Großen und Außergewöhnlichen an das Kleine und Unscheinbare erinnert werden“

Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Bürgerrechte wahrgenommen haben und noch weiterhin an das Recht glauben.

Wir wünschen allen Zwickauerinnen und Zwickauern (und natürlich darüberhinaus) ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2014. Wir hoffen sehr, wir treffen uns alle gesund wieder.

Ihre Bürgerinitiative

Stadtrat lehnt unser Bürgerbegehren ab

Gestern Nachmittag entschied nun unser Statdtrat das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Wobei 5 der Anwesenden gegen die Unzulässigkeit gestimmt haben und 3 sich enthalten haben. Hier ist der Link zum Abstimmungsverhalten unserser Stadträte. Wir sind nun erneut Zeugen davon, wie in unserer Stadt mit einem erheblichen Bürgervotum durch das oberste Gremium umgegangen wird.

Wir werden uns dieses Entscheidungsverhalten nicht ohne Widerspruch aufzwingen lassen und alle rechtlichen Möglichkeiten bewerten, um uns zur Wehr zu setzen. Wir haben es signalisiert: Wir akzeptieren die Entscheidung eines Bürgerentscheides! Weiterlesen

Unser Besuch in der JVA Zwickau

Wir waren am Donnerstag, den 19.12.2013 von 17:00 bis 19:45 Uhr in der JVA Zwickau am Dr.Friedrichs-Ring. Den Besuch hatten wir natürlich entgegen der falschen Pressedarstellung fest terminiert. Hier ist unser Bericht dazu:

Herr May (Anstaltsleiter) hat uns empfangen. Zirka eine Stunde haben wir zunächst vor der Besichtigung konstruktiv unsere Argumente und Anliegen zum Ausdruck gebracht. Wir bewerten das Gespräch insgesamt als sachlich und angenehm. Herr May und seine Kollegen haben einen anspruchsvollen Job, der Anerkennung und Wertschätzung verdient. Weiterlesen

Sachsen und Thüringen beschließen den Bau auf dem RAW-Gelände

gemeinsame Presseerklärung von Thürigen und Sachsen am 17.12.:

„Die beiden Kabinette in Sachsen und Thüringen haben in ihren heutigen Sitzungen beschlossen, dass die gemeinsame Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal errichtet wird. Mit der Entscheidung für den Standort Zwickau-Marienthal wird das sächsische Finanzministerium ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag wirksam werden zu lassen.“  (weiterlesen auf sachsen.de und thueringen.de)

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Offener Brief an alle Zwickauer Stadträte

Forderung der Bürgerinitiative an alle Stadträte am 23.12.2013 nach einem „unabhängigen Rechtsgutachten“ über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids.

„In dubio pro reo“

Sie sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung in der kommenden Sondersitzung des Stadtrates eine einseitige Rechtsauffassung bestätigen. Wir sagen dazu: „In dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) Weiterlesen