Wir haben die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt

Genau 4 Monate nach dem Gerichtstermin bekamen wir die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts. Aber für uns seht fest:

Wir werden weitermachen, nutzen die Möglichkeiten unseres Rechtssystem und haben uns an das Oberverwaltungsgericht gewandt!

Wie die Sache ausgeht?
Wer kann das schon sagen.

Warum tun wir uns das an?
Das intransparente Vorgehen der Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD) muss Folgen haben. Das arrogante Erheben über ein breites Bürgerinteresse gehört weiterhin in die öffentliche Wahrnehmung. Rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Zwickau wollen das Bürgerbegehren. Diesen Menschen verleihen wir weiter Stimme. Die Kosten explodieren bereits im Rahmen der aktuellen Baufeldfreimachung. Wenn das Projekt am Ende womöglich 350 Mio Euro verschlingt, zahlen wir das Alle. Basisdemokratie muss also auch weiterhin die Möglichkeit bekommen, direkten Einfluß auf die Handlungen der politischen Mandatsträger zu haben, auch wenn Sie bereits versucht haben, durch Wissensvorsprung Tatsachen zu schaffen,

Unser Hauptziel: Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, den dann folgenden Bürgerentscheid und in dessen Folge keine JVA in Zwickau-Marienthal.

Aktzeptierte Folgewirkung: Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Zugehöriege Artikel in der Presse:

Tag24: „Superknast in Zwickau: Bürgerbewegung gibt sich nicht geschlagen“

Dresdner Neue Nachrichten: „Streit um gemeinsames Gefängnis: Bürger wollen erneut klagen“

SZ-Online: „Weiter Streit um gemeinsames Gefängnis“

Freie Presse:  „Gefängnisneubau in Zwickau: Bürger gehen in Berufung“

Tag24 vom 24.06.17: Klage gegen den Superknast! Bürger wollen wieder vor Gericht ziehen