Forderung der Bürgerinitiative an alle Stadträte am 23.12.2013 nach einem „unabhängigen Rechtsgutachten“ über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids.
„In dubio pro reo“
Sie sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung in der kommenden Sondersitzung des Stadtrates eine einseitige Rechtsauffassung bestätigen. Wir sagen dazu: „In dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“)
Dieser Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich zwar nicht normiert und ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsempfehlung. Das in diesem Satz angesprochene Prinzip war schon Bestandteil der griechischen Rechtsauffassung, die auf Aristoteles zurückgeht und auch das römische Recht prägte. Kurzum, sie ist schon richtig alt, erprobt und immer noch bekannt.
Wenn Sie als Stadtrat unserer Stadt Zwickau also auch nur geringe Zweifel daran haben, das der Antrag des Bürgerbegehrens nicht ins „Leere“ laufen soll, könnten Sie nach unserer Auffassung den Antrag auf ein „unabhängiges Rechtsgutachten“ stellen. Wir sind nur Bürger dieser Stadt und keine Rechtsanwälte, aber wir haben wie jeder Bürger ein Rechtsempfinden, das uns als „innere Stimme“ begleitet und Zweifel aufkommen lässt, auch wenn das „herrschende“ Recht und Gesetz möglicherweise etwas anderes fordert.
Als Bürgerinitiative haben wir nunmehr die Hoffnung, dass nach dem Quorum des Bürgerbegehrens eine Entscheidung der Bürger in einem Bürgerentscheid erforderlich ist.
Ihre vorerst letzte Möglichkeit in dieser Sache auch nur geringe Zweifel zu bekunden besteht am 23.12.2013. Wenn Ihnen nur eine Frage an der bisherigen Vorgehensweise der Stadtverwaltung bleibt, so könnten Sie in der Stadtratssitzung am 23.12.2013 die Entscheidung über den Bürgerentscheid vertagen und ein „unabhängiges Rechtsgutachten“ fordern. Handeln Sie jetzt für uns.
Danach wünschen wir Ihnen zunächst ein besinnliches Weihnachtsfest nach Möglichkeit im Kreise Ihrer Familie. Kommen Sie gut in das Jahr 2014 und bleiben Sie gesund für weitsichtige Entscheidungen.
Ihre Bürgerinitiative
Nun, ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber ein Zwickauer Bürger, der des Lesens mächtig ist und bereits nach ersten Veröffentlichungen der Marienthaler Bürgerinitiative die relevanten Paragraphen und auch dazupassende Kommentare aus dem Internet verfolgt hat. Insofern hat mich das heutige Ergebnis nicht überrascht.
Daher kann ich die Forderung der Bürgerinitiative nach einem unabhängigen Rechtsgutachten nicht nachvollziehen, weil sämtliche Sachverhalte in den Vorlagen juristisch hieb- und stichfest dargestellt wurden.
Um auf den Beitrag von T.S. einzugehen, geht es nun mal nicht um das emotionale „Rechtsempfinden“ des Bürgers. Denn, so glaube ich, würde nahezu jeder Bürger das „Empfinden“ haben, mehr Lohn, Gehalt oder Rente bekommen zu wollen oder gar müssen. Auch sind die weniger als 10 000 Marienthaler Stimmen nur etwa 0,3% der sächsischen Wahlberechtigten. Und die Entscheidung über den Bau des Gefängnisses wurde nun hoheitlich vom Freistaat Sachsen und seinen demokratisch gewählten Vertretern getroffen. Also kann doch keiner von Demokratiemißachtung reden!
Und abschließend: Wenn jener „Schreiberling namens T.S.“ noch den Vergleich mit einem SED-Parteitag sucht, dann hat er seinerzeit bestimmt nicht das „Neue Deutschland“ gelesen, sonst hätte er heute nicht dieses Gedankengut!
Ich kann mich diesem Brief der Initiative nur anschließen, besser kann man es nicht formulieren. Das „Rechtsempfinden“ ist genau der Punkt, auch ich bin kein Anwalt, aber ziemlich sicher das hier nicht alles „rund“ lief. In einer Demokratie wird die klare Meinung von 10.000 Bürgern wirklich ignoriert, von der Stadt und auch vom Land. Wir, alle diese Bürger, kommen sich ausgetrickst vor, „überfahren“ von den Ereignissen.
Nach wie vor unverständlich, wie kann während einer laufenden Widerspruchsfrist ein notarieller Vertrag geschlossen werden? Wie kann die Abstimmung der Landesparlamente nicht auf der Tagesordnung stehen und vor der offiziellen Sitzung von ein paar Ministern entschieden werden?
Wie können am Tag der Entscheidung die Baukosten „unerwartet“
ausgerechnet um 30 Mio. steigen…, man erinnere sich, 40 Mio. für Bodensanierung vor 3 Jahren, 10 Mio. plötzlich jetzt, 40-10=…, ist das Zufall? Was wird eigentlich der Rechnungshof zur Entscheidung sagen, ein Projekt in dieser Höhe läuft durch mehrere Prüfungen, wirtschaftlichster Standort?
Ich denke, das wird noch viele Publikationen geben und ich hoffe und wünsche auf einen Restschimmer von Chancen gegen die JVA in Marienthal. Man sehe z.B. den Flughafen Berlin, auch Großprojekte können
ins Fiasko laufen.
Und wenn Frau Dr.Findeiß meint, die Bürgerinitiative sei zu spät gewesen, 3 Jahre hätte sich niemand dran gestört, dann ist das eine dreiste Lüge. Seit wann ist denn das RAW wieder im Gespräch, seit 3 Jahren? Hier wurde echt getäuscht und den Vorwurf muß sie sich einfach gefallen lassen, die Dienstaufsichtsbeschwerde wird das ja klären müssen und mindestens 10.000 Wähler hat sie schon jetzt verloren, und noch schlimmer, das Vertrauen ihrer Bürger.
Liebe Stadträte, folgen Sie bitte dem Offenen Brief, im Interesse unserer Stadt. Noch ist kein Spatenstich erfolgt, seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst, für die Bürger von Zwickau und die nächsten Generationen. Auch Sie wurden enttäuscht, in der Abstimmung des Bodenverkaufs eigentlich sogar mißbraucht, so schnell hat Frau OB noch nie gehandelt und ist zum Notar gegangen. Wenn man von ihrem nächsten Ruhmobjekt Stadion liest
und auch von Verzögerung vorm Baubeginn weiß man was da abgeht im Rathaus…, bitte tanzen Sie nicht wieder nach ihrer Pfeife, die Bürger haben SIE gewählt und hoffen jetzt auf SIE. Werden Sie nicht stutzig wenn das Ergebnis der Abstimmung morgen schon jetzt von ihr publiziert wird…? Bitte lassen Sie sich das nicht bieten, wir sind nicht beim Parteitag der SED, es ist IHRE Meinung gefragt, SIE können immer noch mitbestimmen.
Ich wünsche Ihnen und natürlich auch allen Mitgliedern der Bürgerinitiative
ein schönen Weihnachtsfest und hoffe auf den Restschimmer an Hoffnung gegen die JVA in Marienthal, das wäre mein schönstes Geschenk.