Kein Mindestlohn für Gefangene

Viele Inhaftierte arbeiten in den Werkhallen der Gefängnisse über die Unternehmerbetriebe im Auftrag der freien Wirtschaft, u.a. für große Konzerne wie VW, BMW und Mercedes. Diese können damit deren Produktionsspitzen abfedern. Genauso gibt es Druckereien (das sächsische Abitur wurde da gedruckt (Quelle: Spiegel)), Schreinereien und andere Handwerksbetriebe.

Nur gilt hier nicht der Mindestlohn, sondern Sie bekommen sie nur eine Bruchteil davon ausgezahlt – maximal 1,87 Euro pro Stunde, den sie sich dann anspaaren können.

Zwar geht es im Gefängnis um Resozialisierung und ohne triftigen Grund landet keiner im Kast, aber für es dürfte nicht grade motivierend sein, weniger als 22% wie jeder andere ungelerne Hilfsarbeiter zu bekommen…

Links:
Stern: Auch Häftlinge wollen den Mindestlohn
Taz :Ausbeutung hinter Gittern
Focus Money: Kein Mindestlohn für Häftlinge in Baden-Württemberg

Ein Gedanke zu „Kein Mindestlohn für Gefangene

  1. Über diese Entscheidung teilen sich sicherlich die Meinung, aber grundsätzlich muss man sagen, dass generell die Einführung des Mindestlohnes ein ganz wichtiger Schritt war.

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