Aktuelle Information zum Handeln der Bürgerinitiative

Wir haben als Bürgerinitiative „Keine JVA in Zwickau Marienthal“ zunächst gegen die ablehnende Entscheidung des Stadtrates vom 23.12.2013 über die Zulässigkeit des beantragten Bürgerbegehrens, per Bescheid zugestellt am 01.02.2014, form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Die Stadt Zwickau hat ihrerseits daraufhin mitgeteilt, dass sie unserem Widerspruch nicht stattgeben könne und sie den Widerspruch zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Zwickau abgibt. Eine Entscheidung des Landratsamtes liegt uns in dieser Sache bis heute nicht vor.

Nunmehr hat die Bürgerinitiative zusätzlich zum eingelegten Widerspruch einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ( Antrag auf einstweilige Anordnung ) zum Verwaltungsgericht Chemnitz gestellt. Dieser Antrag zielt darauf ab, dass mit Erlass der einstweiligen Anordnung der Stadt Zwickau der weitere Vollzug des Kaufvertrages mit dem Freistaat Sachsen sofort untersagt wird und dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens anerkannt wird.

Mit dieser einstweiligen Anordnung wäre die Stadt Zwickau dann gezwungen vor einem weiteren Vollzug des Kaufvertrages, bzw. aller damit zusammenhängenden Maßnahmen, einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen.

Sollte der Bürgerentscheid dann zugunsten der Interessenslage unserer Initiative ausgehen, wäre die Stadt gehindert den Grundstückskaufvertrag mit dem Freistaat Sachsen weiter zu vollziehen und sie müsste vom Vertrag zurücktreten.

Dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn eine Entscheidung der Streitfrage in einem späteren Klageverfahren zu unserem Gunsten überwiegend wahrscheinlich erscheint und die dazu erforderlichen Tatsachen glaubhaft dargelegt werden können.

Selbst bei einer ablehnenden Entscheidung bezüglich des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt immer noch der normale Klageweg zum Verwaltungsgericht gegeben.

Festzustellen bleibt: Unsere Bürgerinitiative hat bislang alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel im Interesse der begehrenden Zwickauer Bürgerinnen und Bürger eingelegt. Diese Initiative gründet auf nicht unerhebliches persönliches und finanzielles Engagement der aktiven und begleitenden Personen. Diesen Einsatz erbringen wir aus fester Überzeugung, zum Wohle unserer gemeinsamen Heimatstadt zu handeln.

Wir bedanken uns bei den fachlichen Begleitern und den vielen Unterstützern aus der Zwickauer Bürgerschaft. Einen Dank richten wir auch an die Befürworter der geplanten Groß-JVA in Zwickau, welche unser Handeln aktiv, emotional und zunehmend kompetent begleiten und damit das allgemeine Interesse am Thema regelmäßig aktivieren.