mehrere Artikel in der Freien Presse

Auszug aus dem Artikel in der Freien Presse, 23.10.2013

“ …so dass jetzt der von der Stadt favorisierte Standort, das alte RAW-Gelände in Marienthal, auch vom Freistaat Sachsen als Vorzugsfläche gehandelt wird. Eine entsprechende Entscheidung im sächsischen Kabinett ist gestern auf November vertagt worden.“

Link zum Artikel „Gefängnis – Otto: Stadtteil aus Namen rauslassen“

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Artikel in der Freien Presse, 27.09.2013

Sachsen muss anderen Standort für Zwei-Länder-Gefängnisneubau prüfen

Dresden (dpa/sn) – Die Entscheidung für den Standort des sächsisch-thüringischen Gefängnisses in Zwickau ist wieder offen. Nach einem Angebot der Stadt für ein Alternativgelände muss geprüft werden, ob dieses günstiger wäre als das bereits avisierte Grundstück. «Wir müssen ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit machen», sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in Dresden. Das sei vorgeschrieben, wenn der Freistaat Grundstücke kaufen will. Der MDR berichtete von erneuter Verwirrung um das Großgefängnis.

Sachsen hatte sich Mitte August bereits das Grundstück in Zwickau-Pöhlau notariell gesichert. Das bedeutet, dass das einstige Areal eines Betonplattenwerks nicht anderweitig verkauft werden kann. Damit schien das Grundstücksproblem gelöst und der Weg frei für den Gefängnisneubau, der 2017 eröffnet werden soll. Die vom Stadtrat beschlossene, bis Jahresende geltende Offerte für das andere Grundstück sieht auch die Übernahme der Erschließungskosten für das Bahnwerksgelände vor.

Das Zwei-Länder-Gefängnis soll 740 Haftplätze bekommen und die in die Jahre gekommenen Justizvollzugsanstalten in Hohenleuben und Gera (Thüringen) sowie in Zwickau und Zeithain ersetzen. Die Baukosten werden mit rund 112 Millionen Euro beziffert.

Link zum Artikel

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Auszug aus dem Artikel in der Freien Presse, 13.09.2013

…Ein Beschluss zu einem Vorvertrag für das stadteigene Areal des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) liegt dem Stadtrat am 26. September vor. Laut Beschlussvorschlag soll er einem Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung zustimmen. Das bedeutet, dass sich die Stadt Zwickau gegenüber dem Freistaat zum Verkauf der Grundstücke sowie zum Bau einer Erschließungsstraße nebst Abriss diverser Gebäude auf dem Areal außerhalb des späteren JVA-Geländes verpflichtet und die Landesregierung diesen Vertrag bis zum 31. Dezember 2013 annehmen kann. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Verpflichtung der Stadt. Findet sie bis dahin einen anderen Interessenten, muss sich der Freistaat in angemessener Frist für oder gegen den Ankauf entscheiden…

Link zum Artikel „Gefängnis: Standort ist weiterhin unklar“