Für alle, die sich noch dafür interessieren:
Am 26.1.2017 soll der Zwickauer Stadtrat eine weitere (Fehl)entscheidung über das RAW-Gelände treffen.
Für alle Kurzleser des Anhangs: auf Seite 7 unter Punkt 7.2 steht das, was jeder klardenkende Marienthaler oder RAW-Arbeiter ohne Umweltfachkenntnisse erahnen konnte.
Übrigens die IHK will das JVA- Vorhaben jetzt auch offiziell auch nicht. Falls es noch „FP“-Leser gibt, es steht heute drin.
Dem Herrn Stellner ist es als Zwickauer Lokalredakteur vermutlich nicht bekannt, das es die BI (wenn auch auf Sparflamme) und unsere Klage gibt.
Zitat aus der Beschlussvorlage : Seite 7, Punkt 2
Folgende Festsetzung soll in den B-Plan aufgenommen werden:
„Für die Flächen SO 1.1, SO 1.2 und SO 1.3, die ebenfalls Bestandteil der Altlastenverdachtsfläche „RAW-Zwickau“ AKZ 67000102 sind, wurde mit dem Staatsbetrieb Sächsi-sches Immobilien- und Baumanagement (SIB) bereits der prinzipielle Umgang mit der Altlastenproblematik im Zusammenhang mit dem Neubau der JVA abgestimmt. Konkrete Festlegungen existieren insbesondere schon zu den notwendigen Maßnahmen im Zuge der Baufeldfreimachung. Eine weitere Prüfung der Altlastensituation und notwendige Festlegungen aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind erst nach Vorlage der Ergebnisse der durchgeführten Altlastenerkundung bei der Baufeldfreimachung und nach Einreichung konkreter Neubauplanungen möglich. Eine Nutzung der Fläche als JVA ist erst nach voll-ständiger Klärung der Altlastensituation und entsprechender Bestätigung der unteren Bodenschutzbehörde realisierbar.“
Für ein Gefängnis gab es eine Baugenehmigung aber für einen Supermarkt nicht das ist doch sehr seltsam.