Auch im neuen Jahr bleiben wir am Ball. Am 13.01.2015 haben wir unsere Klage gegen den Bescheid der Stadt Zwickau vom 30.01.2014 bein Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht. Darin bitten wir den Widerspruchsbescheid vom 05.12.2014 aufzuheben und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.
Gleichzeitig warten wir noch auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen zu unserer Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags durch das Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 30.10.2014.
Wir sind zuversichtlich und werden alles dafür tun, um das Recht auf unserer Seite zu untermauern. Das Handeln der Oberbürgermeisterin wird im Zusammenhang mit dem Projekt Großgefängnis in Zwickau-Marienthal neben fraglich auch als äußerst überraschend bei den Zwickauerinnen und Zwickauern wahrgenommen. Aus unserer Sicht ist es schlichtweg falsch.
In zwischen gehen die Arbeiten auf dem RAW-Gelände in eine neue Phase. Die Bäume werden gerodet und über die Bülaustraße abtransportiert. Eine tolle Vorbereitung für ein dringend gebrauchtes Gewerbegebiet.