Ablehnungsbescheid vom Verwaltungsgericht

Gestern kam leider der negative Bescheid vom Verwaltungsgericht Chemnitz. Damit wurde unsere den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und den damit einhergehenden Bau- und Planungsstopp für die JVA abgelehnt. Wir wollten damit einen Bau- und Planungsstopp für das Großgefängnis erreichen. Das öffentliche Interesse wird leider höher bewertet als das Bürgerinteresse. Wo bei sich über das öffentliche Interesse im rechtlichen Sinn trefflich streiten lässt. Das Gericht meint weiterhin ebenso wie die Stadt, ein Bürgerentscheid sei unzulässig, weil der Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und Freistaat Sachsen nicht rückgängig gemacht werden könne.
In den nächsten zwei Wochen, die wir Zeit haben gegen den Beschluss vorzugehen, wird sich die BI zusammensetzen und wir werden unser weiters Vorgehen koordinieren.
Auch warten wir weiterhin auf die Entscheidung vom Landratsamt. Aber da sich es wahrscheinlich am Gerichtsurteil orientieren wird, brauchen wir wahrscheinlich keine weiteren acht Monate darauf zu warten.

Ein Gedanke zu „Ablehnungsbescheid vom Verwaltungsgericht

  1. Wenn ich das Widerspruchsverfahren richtig gelesen habe, kann der Vertrag mangels ausreichender Vollmacht nie wirksam geschlossen worden sein. Wie ein VG dann von „rechtskräftig“ reden kann oder die Rückabwicklung nicht mehr möglich sein soll, ist wohl mehr als fraglich.

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