Beschlüsse der Stadt Zwickau

BV/186/2011 Bewerbung um den Neubau der JVA Sachsen-Thüringen
BV/197/2013 Vorhabensbeschluss zur optionalen Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt auf dem ehemaligen RAW-Gelände


Am 30.08.2011 wurde im Haupt- und Verwaltungsauschuss mit 9 Mitgliedern die Vorlage BV/186/2011 (Pdf)  zur „Bewerbung der Stadt Zwickau um den Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Sachsen – Thüringen“ beschlossen:

Schon damals heißt es unter b: Vorzugsstandort ist das Gelände des ehemaligen RAW im Stadtteil Marienthal. Und unter c.: Mit den Einwohnern von Marienthal und angrenzender Stadtgebiete ist ein umfassender Informations- und Diskussionsprozess zu führen.
Dieser Informations- und Diskussionsprozess ist in Zwickau nicht richtig geführt worden und sollte wohl auch bisher nicht geführt werden, denn in der Niederschrift heisst es dazu: „Selbstverständlich habe man vor, zum gegebenen Zeitpunkt (nach der Entscheidung zur Wahl des Standortes) die Einwohner – hauptsächlich betreffe es Marienthal und Brand – entsprechend zu informieren und einzubeziehen.“


Das Bürgerbegehren wendet sich gegen diesen Stadtratsbeschluss vom 26.09.2013:

3.3. Vorhabensbeschluss zur optionalen Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt auf dem ehemaligen RAW-Gelände
BV/197/2013 Dezernat Bauen (PDF)
Lageplan Kaufgegenstand

Der Stadtrat fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Zwickau veräußert die Grundstücke des ehemaligen RAW-Geländes:

Flurstück 570/42 – eine noch zu vermessenden Teilfläche von 193.000 m²
Flurstück 570/44 – 2.723 m²
Flurstück 570/49 – 4.619 m²
Flurstück 974/12 – 25.373 m²
Flurstück 974/13 – 3.658 m² alle Gem. Marienthal

mit aufschiebender Bedingung bis 31.12.2013

an den Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement, Wilhelm-Buck-Str. 4, 01097 Dresden.

Verkaufspreis: 75.001,00 €

2. Die Stadt Zwickau verpflichtet sich gegenüber dem Freistaat Sachsen zur Herstellung der Erschließungsstraße (Anbindung des RAW- Geländes an die Olzmannstraße) bis spätestens zur Baufertigstellung der JVA und zur Herstellung einer Baustraße zum Baubeginn der JVA nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Die erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 5,7 Mio. € (einschl. der Anbindung an die Olzmannstraße-Stand der Planung 2009) sind in der Haushaltsplanung ab 2016 zu berücksichtigen. Die zugehörigen Planungskosten sind im Haushalt 2014 in Höhe von 100.000 € und als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 in Höhe von 400.000 € einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel zum Bau der Erschließungsstraße zu beantragen. Es sind Kaufverhandlungen zum Erwerb des Flurstückes 518/16 der Gemarkung Marienthal (11.628 qm) mit der DB AG für einen Ankauf möglichst in 2014 zu führen und entsprechende Altlastenuntersuchungen vorzubereiten. Für den Ankauf sind im Haushalt 2014 als Verpflichtungsermächtigung für 2015 Mittel in Höhe von 50.000 € einzustellen. Das Flurstück 570/21 der Gemarkung Marienthal wird vorzugsweise vom Freistaat Sachsen angekauft und soweit für den Straßenbau benötigt, an die Stadt Zwickau weiter veräußert. Für die Entschädigung der Pächter der Kleingartenanlage „Am Sportplatz“ sind in der Haushaltsplanung 2016 70.000 € zu veranschlagen.

3. Die Stadt Zwickau verpflichtet sich gegenüber dem Freistaat Sachsen zum Abriss sämtlicher nördlich der Erschließungsstraße befindlichen Gebäude des RAW-Geländes (ausgenommen Salzlager des Bauhofes). Die Abrisskosten in Höhe von 750.000 € sind im Haushalt der Stadt Zwickau bis spätestens 2016 einzustellen.

3 Gedanken zu „Beschlüsse der Stadt Zwickau

  1. Ein Appell an Fr. Dr. Findeiß und den Stadtrat Zwickau.
    Durch die Unterschriften von Bürgern aus Großenstein/Gera Aga und weiteren Ortsteilen, die gegen den Neubau eines gemeinsamen Großgefängnisses (Sachsen/Thüringen) waren, wurde ein Überdenken der getroffenen Entscheidung des Gemeinderates herbeigeführt. Das Ergebnis war die Rücknahme des zuvor positiv gefassten Beschlusses zur gemeinsamen JVA. Ein Beispiel dafür, dass die Bedenken von Bürgern berücksichtigt werden und getroffene Entscheidungen des Gemeinderates, den Vertretern der Bürger!, auch zurück genommen werden können. Es ist also auch in Zwickau noch nicht zu spät, eine Entscheidung, unter Berücksichtigung der Bürger zurück zu nehmen. Schießlich stellt solch ein Schritt wahre Größe dar. Und schließlich sollen die Vertreter der Bürger, der Stadtrat, die Interessen der Bürger vertreten.

    http://www.otz.de/web/zgt/nachrichten/detail/-/specific/Entscheidung-zu-Gefaengnisbau-Erleichterung-in-Grossenstein-und-Aga-2129235747

  2. Bringt der Knast die Stadt Zwickau in Finanznot? Kann sich Zwickau den Bau der JVA finanziell leisten? Über sieben Millionen bis 2016 muss die Stadt selbst aufbringen. Wo wird gespart um das Geld bereitzustellen ? Werden Steuern erhöht, Einrichtungen geschlossen?

  3. Die Sachsen mogeln. Dieser Standort war nie im Rennen als es um die Standortfrage ging. Es muss somit noch einmal von vorn begonnen werden. Da es weniger Gefangene gibt, kommt jetzt auch der Standort in Altenburg in Betracht. Und da muss nichts dekontaminiert werden! Die Stadt hat schon alles Erforderliche getan, man muss nur noch bauen!

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