Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Auch im neuen Jahr bleiben wir am Ball. Am 13.01.2015 haben wir unsere Klage gegen den Bescheid der Stadt Zwickau vom 30.01.2014 bein Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht. Darin bitten wir den Widerspruchsbescheid vom 05.12.2014 aufzuheben und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.

Gleichzeitig warten wir noch auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen zu unserer Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags durch das Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 30.10.2014.

Wir sind zuversichtlich und werden alles dafür tun, um das Recht auf unserer Seite zu untermauern. Das Handeln der Oberbürgermeisterin wird im Zusammenhang mit dem Projekt Großgefängnis in Zwickau-Marienthal neben fraglich auch als äußerst überraschend bei den Zwickauerinnen und Zwickauern wahrgenommen. Aus unserer Sicht ist es schlichtweg falsch.

In zwischen gehen die Arbeiten auf dem RAW-Gelände in eine neue Phase. Die Bäume werden gerodet und über die Bülaustraße abtransportiert. Eine tolle Vorbereitung für ein dringend gebrauchtes Gewerbegebiet.

Aktuelle Information zum Handeln der Bürgerinitiative

Wir haben als Bürgerinitiative „Keine JVA in Zwickau Marienthal“ zunächst gegen die ablehnende Entscheidung des Stadtrates vom 23.12.2013 über die Zulässigkeit des beantragten Bürgerbegehrens, per Bescheid zugestellt am 01.02.2014, form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Die Stadt Zwickau hat ihrerseits daraufhin mitgeteilt, dass sie unserem Widerspruch nicht stattgeben könne und sie den Widerspruch zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Zwickau abgibt. Eine Entscheidung des Landratsamtes liegt uns in dieser Sache bis heute nicht vor.

Nunmehr hat die Bürgerinitiative zusätzlich zum eingelegten Widerspruch einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ( Antrag auf einstweilige Anordnung ) zum Verwaltungsgericht Chemnitz gestellt. Weiterlesen

Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates eingelegt

Die Bürgerinitiative „Nein zur JVA in Zwickau-Marienthal“ hat am 28.2.2014 fristgemäß Widerspruch gegen den Bescheid zum Beschluss des Stadtrates der Stadt Zwickau über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Grundstücksverkauf an den Freistaat Sachsen zum Bau einer JVA vom 23.12.2013 eingelegt.

Über die Ergebnisse, die sich aus diesem Widerspruch ableiten, werden wir auf unserer Homepage vollumfänglich informieren.

Update 8. März:

Hier steht der vollständige Widerspruch in Schriftform als PDF zum Download bereit:
Bürgerinitiative-StadtZwickau-Widerspruch-28.02.2014.pdf

Der Ablehnungsbescheid ist da

Die Bagger auf dem RAW-Gelände sind aktiv und reißen bis Ende Februar Küche, Kantine und die dazugehörigen Nebengebäude ab.

Aber auch wir bleiben aktiv. Seit dem 1. Februar liegt der Ablehnungsbescheid der Stadt gegen das Bürgerbegehren in Schriftform vor. Unsere Meinung ist immer noch, dass unser Bürgerbegehren zulässig war. Deswegen können und werden wir nun gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Weiterlesen

Stadtrat lehnt unser Bürgerbegehren ab

Gestern Nachmittag entschied nun unser Statdtrat das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Wobei 5 der Anwesenden gegen die Unzulässigkeit gestimmt haben und 3 sich enthalten haben. Hier ist der Link zum Abstimmungsverhalten unserser Stadträte. Wir sind nun erneut Zeugen davon, wie in unserer Stadt mit einem erheblichen Bürgervotum durch das oberste Gremium umgegangen wird.

Wir werden uns dieses Entscheidungsverhalten nicht ohne Widerspruch aufzwingen lassen und alle rechtlichen Möglichkeiten bewerten, um uns zur Wehr zu setzen. Wir haben es signalisiert: Wir akzeptieren die Entscheidung eines Bürgerentscheides! Weiterlesen

Offener Brief an alle Zwickauer Stadträte

Forderung der Bürgerinitiative an alle Stadträte am 23.12.2013 nach einem „unabhängigen Rechtsgutachten“ über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids.

„In dubio pro reo“

Sie sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung in der kommenden Sondersitzung des Stadtrates eine einseitige Rechtsauffassung bestätigen. Wir sagen dazu: „In dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) Weiterlesen

Informationen zur Sondersitzung am 23.12.

Am 23.12. findet eine Sondersitzung zu unserem Bürgerbegehren statt, in dem der Stadtrat über unser Bürgerbegehren entscheiden soll. Die Beschlussvorlage sieht die Ablehnung des Bürgerentscheides vor. Deswegen appellieren wir hiermit nochmals an die Mitglieder des Stadtrates unabhängig von der bis dahin mutmaßlich getroffenen Länderentscheidung, das bürgerschaftliche Engagement der Unterzeichner anzuerkennen. Lassen Sie den Bürgerentscheid ungeachtet der rechtlichen Konsequenzen zu! Setzen Sie ein persönliches Zeichen.

Alle Informationen dazu finden Sie im Ratsinformationssystem mit der Beschlussvorlage und weiteren Anhängen (Link zur offiziellen Website der Stadt)

Liebe Zwickauerinnen und Zwickauer, bitte kommt zahlreich zum Bürgersaal und wohnt der Versammlung als Zuschauer bei. Zeigt Euer Interesse an direkter Demokratie in unserer Stadt. Und macht mit Eurem Erscheinen kund, dass Eure Meinung nicht nur bei Wahlen zählt, sondern auch bei wichtigen Entscheidungen dazwischen abgefragt werden sollte.

s.a. Pressemitteilung von der Stadt Zwickau vom 10.12.